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MSD (Mobiler sonderpädagogischer Dienst)

Der MSD unterstützt die allgemeinbildende Schule auf Anforderung.

Die Tätigkeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nach BayUG § 21 (1)  umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule;
  2. die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext;
  3. die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds;
  4. Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten.
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Ablauf des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) in Oberfranken